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BDI-Präsident Thumann begrüßt Kabinettsbeschluss

„Das angestrebte Ziel, die Steuersätze zu senken, ist richtig. Insofern begrüßen wir den Kabinettsbeschluss. Allerdings dürfen die Gegenfinanzierungsmaßnahmen nicht außer Acht gelassen werden.“

So bewertete BDI-Präsident Jürgen R. Thumann den am 14.03.2007 beschlossenen Kabinettsentwurf zur Unternehmenssteuerreform.

„Die Gegenfinanzierungsmaßnahmen bedeuten für zahlreiche Unternehmen erhebliche Belastungen, die die Steuersatzsenkungen aufzehren können“, so Thumann. „Darüber hinaus stellt die Zinsschranke ein steuerpolitisches Novum mit vielen Ungewissheiten für die Unternehmen dar. Wir haben auf die Probleme hingewiesen“, sagte Thumann. „Die Wirtschaft hat selbst ein großes Interesse an Missbrauchsregelungen. Diese müssen aber zielgenau sein und dürfen nicht von haushaltspolitischen Begehrlichkeiten gesteuert sein.“

 

 

 

„Die Regelung, die unter der Bezeichnung ‚Mantelkauf’ eingeführt werden soll, muss dringend nachgebessert werden“, sagte Thumann. Der Vorschlag zur Missbrauchsvermeidung behindere Unternehmenskäufe, unabhängig davon, ob nur ein Gesellschaftsmantel mit Verlusten oder ein wirtschaftlich aktives Unternehmen erworben werde.

 

 

„Wir freuen uns, dass der Finanzminister einzelne Vorschläge von uns, wie die Thesaurierungsbegünstigung aufgenommen hat. Allerdings dürfen bei der Thesaurierungsbegünstigung keine falschen Akzente gesetzt werden“, sagte der BDI-Präsident.

Quelle: BDI - Pressemitteilung vom 14.03.07