In seiner Stellungnahme zu einer Kommissionsmitteilung über den Stand der Initiativen zur "Besseren Rechtsetzung" hat der Bundesrat eine deutliche Intensivierung der Bemühungen gefordert, um eine wirklich spürbare und substantielle Entlastung für Verwaltung und Bürger zu erreichen.
Die Mitteilung befasst sich vor allem mit den Gebieten Rechtsvereinfachung, Abbau von Verwaltungslasten und Gesetzesfolgenabschätzung. Der Bundesrat begrüßt die Ziele der Kommission und betont die Wichtigkeit der Vorhaben. Allerdings weist er auch auf die Notwendigkeit erheblicher gemeinsamer Anstrengungen von Rat, Kommission und Europäischem Parlament hin. Er kritisiert, dass das Vereinfachungsprogramm langsamer als erwartet vorankommt. Auch zur Verringerung der Verwaltungslasten seien noch weitere Schritte notwendig, um die geplante Entlastung von 25 Prozent zu erreichen. Dabei sei es unabdingbar, neben den Verwaltungslasten aus bereits bestehendem Recht auch solche bei neuen Regelungsvorhaben zu beachten. Hierzu fordern die Länder die Formulierung eines so genannten Netto-Reduzierungsziels.
Erfreut zeigt sich der Bundesrat darüber, dass die Kommission auf seine Anregung hin der Prüfung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nunmehr größere Aufmerksamkeit schenken will. Hierzu könne die Entwicklung eines europaweit einheitlichen Subsidiaritätsrasters hilfreich sein - eine Forderung, die der Bundesrat bereits mehrfach erhoben hatte. Wegen der kurzen Fristen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens sei es besonders wichtig, die Folgenabschätzung in einem möglichst frühen Stadium durchzuführen. Ein unabhängiges und kommissionsexternes Gremium sei besser geeignet, qualitativ hochwertige und nachvollziehbare Folgenabschätzung zu gewährleisten. Beispielhaft dafür könnte der unabhängige deutsche Normenkontrollrat sein.
Die beschlossene Stellungnahme leitet der Bundesrat der Europäischen Kommission direkt zu.
Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 25.04.08