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Deutsches Lastschriftverfahren bleibt auch in Zukunft Zahlungsmittel

SEPA-Lastschrift als sinnvolle Ergänzung für europaweiten Zahlungsverkehr

EU-Flagge Der European Payment Council (EPC), die Interessenorganisation von 2.500 Banken in der Europäischen Union, will ein neues Zahlungsverfahren anbieten, mit dem künftig nicht nur deutschlandweite, sondern auch grenzüberschreitende Zahlungen in Europa möglich sein werden.

Anders als bei der in Deutschland üblichen Einzugsermächtigung ist die SEPA-Lastschrift (Single Euro [Glossar] Payments Area) nur dann gültig, wenn der Kunde die Zahlung mittels Unterschrift gegenüber seiner Bank bestätigt. Das unbürokratische Verfahren mittels Einzugsermächtigung, wie es in Deutschland üblich ist, ließ sich als europaweit gültiger Standard nicht durchsetzen.

 

 

 

Verbraucherschutzverbände, Wohlfahrtsverbände, aber auch die Mehrzahl der Verbände aus Handel und Industrie lehnen die Umstellung der bisher gültigen EC-Einzugsermächtigung auf das SEPA-Verfahren ab. Grund: der hohe Verwaltungs- und Kostenaufwand.

 

 

Die neuen EU-Regelungen verlangen jedoch nicht die Abschaffung des deutschen Verfahrens. Die Kreditwirtschaft geht davon aus, dass beide Zahlungen „für einen längeren Zeitraum“ möglich sein sollen. Aufgrund der hohen Akzeptanz des deutschen Lastschriftverfahrens werden in Zukunft aber wohl beide Zahlungsarten parallel bestehen bleiben.

 

 

 

Quelle: BMF - Meldung vom 08.05.08