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Energiesteuerbefreiung für energieintensive Unternehmen

Die EU-Kommission hat die Energiesteuerbefreiungen nach § 51 EnergiesteuerG und § 9a StromsteuerG für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren gebilligt.

Die Kommission hat festgestellt, dass diese Steuerbefreiungen im Einklang mit der EU-Energiesteuerrichtlinie stehen und es sich dabei um keine staatliche Beihilfe handelt. Die betroffenen Unternehmen erhalten damit langfristige Planungssicherheit, denn diese Steuerbefreiung ist unbefristet.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, hierzu: "Die Steuerbefreiungen sind angesichts der im internationalen Vergleich viel zu hohen Energiepreise für energieintensive Industrien besonders wichtig zum Erhalt und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. Wichtig ist mir auch die allgemeine Energiesteuerbegünstigung für das produzierende Gewerbe. Hier steht die Genehmigung der EU-Kommission für die Fortführung des so genannten Spitzenausgleichs noch aus. Den entsprechenden Unternehmen darf seit dem 01.01.2007 die Rückzahlung nicht mehr gewährt werden und das könnte in vielen Fällen zu Liquiditätsengpässen führen, wenn sich die EU-Genehmigung weiter verzögert. Ich wünsche mir deshalb ein zügiges Verfahren, damit auch für diese Unternehmen, bei denen es immerhin um ein Gesamtvolumen von ca. 2 Mrd. €/a geht, bald wieder Planungssicherheit herrscht."

Quelle: BMWi - Pressemitteilung vom 09.02.07