Warum Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig profitieren
Mitarbeiterbeteiligung wird gestärkt
Laut einer aktuellen Untersuchung nutzen bislang gut zwei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 3.750 Unternehmen verschiedene Beteiligungsformen wie etwa Belegschaftsaktien, Genussscheine, Mitarbeiterdarlehen oder indirekte Beteiligungen.
Möglichst viele Menschen sollen die Möglichkeit haben, an ihren Unternehmen teil zu haben. Denn wer nicht nur für den Erfolg des Arbeitgebers, sondern auch für seine eigenen Anteile arbeitet, leistet natürlich mehr und zeigt ein größeres Verantwortungsbewusstsein. Gleichzeitig erhalten die Unternehmen neues Kapital für Investitionen. Von einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung profitieren also alle Beteiligten.
Wichtiger Grundsatz des Vorschlags: Ob ein Mitarbeiter sich an seinem Unternehmen beteiligen möchte, bleibt ihm selbst überlassen. Die Mitarbeiterbeteiligung wird nicht in Konkurrenz zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge treten.
Die wichtigsten Eckpunkte des Konzepts
- Neu ist die Einrichtung von Mitarbeiterfonds, die genauso wie direkte Anlagen ins eigene Unternehmen gefördert werden. Diese Fonds garantieren einen Rückfluss der Anlagemittel in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 Prozent.
- Für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, soll der Fördersatz steigen: von 18 auf 20 Prozent.
- Die für diesen Fördersatz relevanten geltenden Einkommensgrenzen sollen erhöht werden: von 17.900 / 35.000 € auf 20.000 / 40.000 € (jeweils Ledige / Verheiratete).
- Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag soll für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligung am Arbeit gebenden Unternehmen deutlich erhöht werden: von 135 auf 360 €.
- Bereits bestehende Beteiligungsmodelle genießen Bestandsschutz.
- Eine Informationskampagne zum Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll Beratungsangebote verbessern und ausbauen sowie den Erfahrungsaustausch fördern.
Die Rahmenbedingungen, wie sie im Eckpunktepapier ausgearbeitet wurden, sind ein wichtiger Schritt hin zum flächendeckenden Aufbau einer Kapitalbeteiligungskultur von Arbeitnehmern in Deutschland.
Quelle: BMF - Meldung vom 28.04.08