Konsequente Fortsetzung der eingeleiteten Maßnahmen
Subventionsabbau der Bundesregierung zeigt Erfolg
Subventionen kommen lediglich Einzelnen zugute, müssen aber von der Allgemeinheit finanziert werden. Erklärtes Ziel ist daher ein Abbau von Subventionen. Hierzu wurden in der laufenden Legislaturperiode einerseits konkrete Maßnahmen umgesetzt, beispielsweise die Streichung der Eigenheimzulage oder Einschränkungen bei der Begünstigung von Biokraft- und Bioheizstoffen. Gleichzeitig hat die Bundesregierung durch den Beschluss der Subventionsleitlinien ein wichtiges politisches Zeichen gesetzt. Schließlich sehen diese Leitlinien grundsätzlich eine degressive Ausgestaltung und Befristung von Subventionen vor.
Darüber hinaus werden neue Subventionen vorrangig als Finanzhilfen gewährt und sollen durch Einsparungen an anderer Stelle finanziert werden. Besonders hervorgehoben wurde auch die Bedeutung von Erfolgskontrollen.
Subventionen des Bundes sind rückläufig
Der vorliegende Subventionsbericht des Instituts für Weltwirtschaft bestätigt im Kern die Erfolge beim Subventionsabbau: Der Anteil der Subventionen am Bruttoinlandsprodukt im Zeitraum 2000 bis 2007 von 7,3 Prozent ist auf 5,9 Prozent gesunken. Zu beachten ist allerdings, dass der verwendete Subventionsbegriff sehr weit gefasst ist, da er alle Steuervergünstigungen und Finanzhilfen des Staates umfasst. Dadurch entsteht ein verzerrtes Bild hinsichtlich der Höhe, Zuteilung und Verwendung der finanziellen Mittel (Ressourcenallokation). Die Studie legt daher ein wesentlich höheres Subventionsvolumen (2007: 143 Mrd. €) zugrunde als der Subventionsbericht der Bundesregierung. In diesem werden nur Finanzhilfen und Steuervergünstigungen zu den Subventionen gerechnet, die private Unternehmen und Wirtschaftszweige begünstigen. Hingegen wird eine nur mittelbare Begünstigung der Wirtschaft im Allgemeinen nicht als Steuervergünstigung gewertet. Im Ergebnis hat dies zur Folge, dass das zur Disposition stehende Subventionsvolumen deutlich geringer ist (2006: 57,4 Mrd. €). Konkret werden sich die Subventionen des Bundes 2008 voraussichtlich auf nur 21,5 Mrd. € belaufen und somit gegenüber 2005 um 8,5 Prozent rückläufig sein.
Subventionsabbau muss ausgewogen sein
Unstrittig ist, dass der begonnene Abbau von Steuervergünstigungen konsequent fortgeführt werden muss und wird. Unrealistische Vorschläge wie eine Streichung der Umsatzsteuerbefreiung von ärztlichen Leistungen (5 Mrd. €) und Sozialversicherungsträgern, Krankenhäusern und Pflegeheimen (6 Mrd. €) sind hingegen nicht zielführend. Gleiches gilt für die Äußerung, in beispielsweise fünf Jahren per „Rasenmähermethode“ alle Vergünstigungen binnen fünf Jahren auf null zu kürzen. Derartige Vorschläge vernachlässigen die mit der „Rasenmähermethode“ verbundenen administrativen Probleme und die konkreten gesetzgeberischen Möglichkeiten. So sind einzelne Subventionen europarechtlich zwingend zu gewähren. Darüber hinaus stellen Subventionen in Einzelfällen durchaus das beste zur Verfügung stehende Mittel dar; zumal ein unausgewogener Subventionsabbau die sozialen Gegensätze steigern könnte und daher abzulehnen ist. Wer vor diesem Hintergrund angibt, dass sich umfangreiche Steuersenkungen maßgeblich durch einen weiteren Subventionsabbau finanzieren lassen, streut den Menschen Sand in die Augen.
Zweckmäßiger ist vielmehr eine konsequente Fortsetzung des eingeleiteten Subventionsabbaus durch gezielte Streichung bzw. Absenkung von ineffizienten Subventionen. Dies schließt auch nicht aus, dass in begründeten Einzelfällen neue Subventionstatbestände eingeführt werden, wie dies in der jüngsten Vergangenheit mit der Abzugsfähigkeit privater Handwerkerrechnungen zur Eindämmung schattenwirtschaftlicher Aktivitäten der Fall war.
Quelle: BMF - Meldung vom 28.05.08