Der Bundesrat hat sich kritisch zu einer Kommissionsmitteilung geäußert, die sich mit der Reform des Europäischen Haushalts beschäftigt. In einer Stellungnahme, die er der Kommission direkt zuleitet, bringt der Bundesrat seine Erwartung zum Ausdruck, dass die Reform des Finanzsystems der EU die Stärken ausbauen und derzeitige Unzulänglichkeiten beseitigen werde.
Erforderlich seien eine Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts sowie mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung der Finanzierungslasten auf die Mitgliedstaaten. Die Reform sollte dadurch die Funktionsfähigkeit der Union insgesamt erhöhen.
Der Bundesrat verdeutlicht das Recht der Mitgliedstaaten zur Erhebung von Steuern als zentralen Bereich nationaler Souveränität und lehnt daher EU-Steuern oder steuerbasierte Einnahmen der Gemeinschaft ab. Die Länder betonen, dass nicht alle in den europäischen Verträgen festgelegten europäischen Aufgaben und nicht alle zukünftigen Herausforderungen der Union eine gemeinschaftliche Finanzierung erforderlich machen. Vielmehr dürfe die Finanzierung der EU nur im Rahmen ihrer Kompetenzen erfolgen. Zusätzliche Ausgaben müssten vorrangig durch interne Umschichtungen der Mittel finanziert werden.
Bei der Umsetzung der EU-Programme sei bürgernahen Lösungen, wie der dezentralen Mittelverwaltung, der Vorzug zu geben. Dabei müssten effiziente Verfahren eingeführt werden, die insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Ein wichtiges Instrument zur Sicherung einer effizienten Mittelverwaltung könnte die nationale Kofinanzierung sein.
Das vorgelegte Konsultationspapier will eine Überprüfung des EU-Haushalts vornehmen, um diesen an den Herausforderungen der Zukunft neu auszurichten. Dabei geht es allerdings nicht um die Aushandlung eines neuen mehrjährigen Finanzrahmens - dies sei vielmehr Aufgabe der neuen Kommission, heißt es in der Vorlage.
Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 14.03.08