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Kumuliertes Defizit bei Hermesdeckungen abgebaut

Die Exportkreditgarantien des Bundes erreichen im November erstmals seit 1983 wieder einen positiven Gesamtsaldo. Bereits seit 1999 werden jährliche Überschüsse an den Bundeshaushalt überwiesen, wodurch das zwischen 1983 und 1998 aufgelaufene Defizit kontinuierlich abgebaut werden konnte.

Ein wichtiger Grund für diesen Defizitabbau ist die gestern vereinbarte vorzeitige Schuldentilgung Algeriens in Höhe von rund 300 Mio. Euro. Damit kann zum Jahresende 2006 nicht nur ein positives Jahresergebnis, sondern auch ein positiver Gesamtsaldo der Exportkreditgarantien von voraussichtlich etwa 180 Mio. EUR verzeichnet werden.

"Die staatlichen Exportkreditgarantien sind nicht nur ein zentrales Instrument der Außenwirtschaftsförderung", so der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, "sondern sie sind langfristig auch selbsttragend."

 


Entstanden war das Defizit mit Beginn der internationalen Verschuldungskrise Anfang der achtziger Jahre, in dessen Folge die Bundesrepublik Deutschland erhebliche Entschädigungszahlungen für hermesgedeckte Exportgeschäfte leisten musste. Im Laufe der neunziger Jahre baute sich das Defizit durch die Zahlungsschwierigkeiten einiger Staaten des ehemaligen Ostblocks weiter auf. In den Jahren von 1983 bis 1998 überstiegen daher die Ausgaben für Entschädigungszahlungen die Einnahmen aus Prämien sowie Rückflüssen und bauten in dieser Zeit ein Defizit in Höhe von 13,6 Mrd. Euro auf. Dem kumulierten Defizit standen allerdings zu jedem Zeitpunkt auf den Bund übergegangene Handelsforderungen gegen die ausländischen Besteller gegenüber.
Tilgungen und vorzeitige Rückzahlungen brachten 1999 die Trendumkehr. Auf Basis von Umschuldungsabkommen wurden die vom Bund geleisteten Entschädigungen zurückgezahlt und das Defizit kontinuierlich abgebaut. Der jetzt erreichte Defizitabbau ist eine Folge der konsequent betriebenen Verhandlungen mit den einzelnen Schuldnerstaaten.

 


Spielräume für eine Senkung der Prämien werden durch den Defizitabbau allerdings nicht eröffnet. Die WTO-Regeln sehen vor, dass das System der Ausfuhrfördermaßnahmen durch Einnahmen langfristig gedeckt sein muss. Diesen Grundsatz zur Selbstragung erfüllt das Hermesinstrumentarium dadurch, dass die Exporteure Bearbeitungsgebühren und risikobezogene Entgelte (Prämien) zahlen. "Die Schuldenstruktur", so Bundesminister Glos, "hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Nunmehr sind weniger die Staaten, als vielmehr einzelne Unternehmen die Schuldner." Privatisierungen und Liberalisierung von zuvor staatlich regulierten Märkten tragen dazu bei, dass der Anteil der staatlichen Besteller ab, derjenige der privaten Besteller dagegen zunimmt. Im Schadensfall besteht bei diesen ein sehr viel höheres endgültiges Ausfallrisko für den Bund als bei staatlichen Bestellern.

 


Die Bundesrepublik übernimmt Hermesdeckungen für Exportgeschäfte in politisch und wirtschaftlich risikoreiche Länder. Ziel ist es, die deutsche Wirtschaft im internationalen Wettbewerb durch einen Schutz vor Zahlungsausfällen zu stärken. Die Förderung der mittelständischen Wirtschaft, die mehr als dreiviertel aller Anträge stellt und vielfach nur mit Hilfe von Exportkreditgarantien in risikoreiche Märkte liefern kann, ist dabei ein besonderes Anliegen. Hermesdeckungen tragen entscheidend zum Erhalt und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland bei. Sowohl Großprojekte mit Zulieferungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen als auch Exportgeschäfte mit geringerem Volumen können oftmals nur durch Hermesdeckungen realisiert werden.

 

 

 

Quelle: BMWi - Pressemitteilung vom 16.11.06