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Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums

Die Europäische Kommission hat die Aufteilung der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2007 bis 2013 beschlossen. Deutschland erhält in dem Zeitraum insgesamt rund 8 Milliarden Euro. Pro Jahr entfallen auf Deutschland rund 1,2 Milliarden Euro.

Ingesamt stehen von 2007-2013 rund 69,75 Milliarden Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums bereit. Die Mittelzuweisung für die einzelnen Mitgliedstaaten erfolgte anhand von drei Kriterien. Zum einen beinhalten die Mittel Geldbeträge, die bestimmten Regionen im Rahmen des Konvergenzziels vorbehalten sind. Auch die historischen Anteile der Mitgliedstaaten an den Mitteln des EAGFL-Fonds und des Programms Leader+ wurden berücksichtigt.

Zudem erfolgte die Mittelzuweisung aufgrund von spezifischen Situationen und Erfordernissen. Davon sind nach einer Entscheidung des Rates acht Mitgliedstaaten betroffen.

 

 

 

„Nachdem wir nun die Mittelzuweisungen beschlossen haben, sehe ich den Entwicklungsprogrammen der Mitgliedstaaten für den ländlichen Raum mit Spannung entgegen", kommentierte Mariann Fischer-Boel, EU-Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. „Die Mittel für die ländliche Entwicklung können zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft eingesetzt werden und spielen eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Umweltvorhaben auf dem Lande. Aber die Gelder können auch außerhalb der traditionellen Landwirtschaft eingesetzt werden, um in den ländlichen Gebieten neue Arbeitsplätze zu schaffen und neue Unternehmen zu gründen.“

 

 

Rund ein Viertel des Gemeinschaftsbeitrags fließt in Maßnahmen für Umweltschutz, Landbewirtschaftung, Verbesserung des Tierschutzes und eine nachhaltige Forstwirtschaft. Ein weiterer Schwerpunkt der Entwicklung des ländlichen Raums liegt in der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft. Mindestens 10 Prozent des Gemeinschaftsbeitrags müssen für Maßnahmen wie Förderung des Humankapitals, Innovationsförderung oder Niederlassung von Junglandwirten verwendet werden. Auch die Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft sind Hauptanliegen der EU-Kommission.

 

 

 

Für die neue Förderperiode hat die EU-Kommission ein einziges Finanzierungs- und Programmplanungsinstrument, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), geschaffen. Zudem setzt die EU-Kommission in Zukunft auf eine verstärkte Kontrolle, Evaluierung und Berichterstattung sowie eine klarere Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission. Dabei erhalten die Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Aktionsgruppen mehr Mitsprachemöglichkeiten, um die Programme auf die lokalen Bedürfnisse abzustimmen.

Quelle: EU-Kommission - Pressemitteilung vom 12.09.06