Als erstes Gesetz überhaupt hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie dem Nationalen Normenkontrollrat den Entwurf des "Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" vorgelegt.
Dazu der Parlamentarische Staatssekretär Hartmut Schauerte beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie:
"Mit dem Gesetz ist eine Bürokratiekostenentlastung in Höhe von mindestens 16,7 Mio. EURO für die Unternehmen und mindestens 5 Mio. EURO für die Verwaltung verbunden. Ich freue mich sehr, das der Nationale Normenkontrollrat dem Gesetzentwurf am 19.12.2006 zugestimmt und damit diesem Leuchtturmprojekt auf dem Gebiet des Bürokratieabbaues den Weg zur Verabschiedung im Kabinett geebnet hat."
Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sind die Ministerien ab dem 01.12.2006 verpflichtet, bei neuen Gesetzesvorhaben eine ex ante Schätzung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft, Bürger und Verwaltung vorzunehmen und diese gegenüber dem Nationalen Normenkontrollrat nachvollziehbar darzustellen.
Quelle: BMWi - Pressemitteilung vom 21.12.06