Zur Vorlage des 2. Berichts zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen am 04.06.2008 erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Der Bericht untersucht auf Basis von Modellrechnungen des Münchner ifo-Instituts, wie der demographische Wandel langfristig - bis zum Jahr 2050 - auf die staatlichen Ausgaben (etwa für Rente, Pflege und Gesundheit), aber auch auf das Arbeitskräfteangebot und die Beschäftigung wirkt.
Vor allem jedoch macht der Bericht deutlich, wo anzusetzen ist, damit die Konsequenzen der gesellschaftlichen Alterung ohne steigende Staatsverschuldung verkraftet werden können. Gelingt dies, dann gelten die öffentlichen Haushalte als tragfähig.
Die wichtigste Schlussfolgerung des Berichts ist: Die Folgen des demographischen Wandels für die öffentlichen Haushalte sind beherrschbar. Die auf Konsolidierung und Wachstum ausgerichtete Finanzpolitik [Glossar] der Bundesregierung und die Reformen der vergangenen Jahre haben Deutschland diesem Ziel der langfristigen Tragfähigkeit ein wesentliches Stück näher gebracht.
Die Sicherung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ist allerdings eine Daueraufgabe. Voraussetzung ist das Festhalten an einem auf Konsolidierung und Wachstum ausgerichteten Kurs.
Das heißt insbesondere
- Die in der Finanzplanung bis 2011 formulierten Ziele konsequent verfolgen und den bereits erreichten Konsolidierungserfolg bewahren; nicht zuletzt durch Reform unserer verfassungsrechtlichen Schuldenregeln
- Die erfolgreichen Reformen der Sozialversicherungssysteme nicht infrage stellen, sondern die Demographiefestigkeit der Systeme weiter verbessern; weitergehender Reformbedarf besteht insbesondere bei Kranken- und Pflegeversicherung
- Die strukturelle Arbeitslosigkeit weiter abbauen und die Beschäftigungsquoten steigern, insbesondere von Frauen und älteren Arbeitnehmern; Effizienz der aktiven Arbeitsmarktpolitik weiter verbessern
- Das umfassende, tragfähigkeitsorientierte Politikkonzept fortentwickeln, so dass Finanz-, Wirtschafts-, Bildungs- und Sozialpolitik weiter positiv zusammenwirken (z.B. Weiterentwicklung der neu ausgerichteten Familienpolitik, verbesserte Bildungschancen, zielgerechte Zuwanderungs- und Integrationspolitik.
Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 04.06.08