Zunehmend kommt es vor, dass Banken ihre Forderungen aus Krediten, unter anderem Hypothekendarlehen und Privatkundenkredite, bündeln und diese als „Paket“ verkaufen, unter anderem an Finanzinvestoren. Mögliche Konsequenz für den Privatkunden: Er hat einen neuen Gläubiger vor sich, ohne darüber informiert zu sein.
Sonderkündigungsrecht geht zu Lasten des Verbrauchers
Die derzeit diskutierten Schutzmaßnahmen wie das Sonderkündigungsrecht für Kreditnehmer, deren Immobiliendarlehen weiterverkauft werden, lehnt Bundesfinanzminister Peer Steinbrück im Interesse der Bankkunden ab. Die Begründung: Das Sonderkündigungsrecht würde Kredite für Kreditnehmer insgesamt deutlich verteuern. Denn einerseits bieten Festgeldkredit für den Kreditnehmer eine zuverlässige Planungssicherheit und zuverlässige Kalkulationsbasis. Und andererseits ist auch das Kreditinstitut auf die zuverlässigen Zahlungen seiner Kreditnehmer angewiesen. Durch die Einführung eines Sonderkündigungsrechtes müsste das Risiko einer Beeinträchtigung der eingeplanten Zahlungsströme bei der Festlegung von Konditionen berücksichtigt und entsprechend abgesichert werden. Die Folge: eine Verteuerung von Festzinsdarlehen für
Verbesserung des Schutzes durch andere Maßnahmen
Wer regelmäßig seine Raten zahlt, hat grundsätzlich nichts zu befürchten – unabhängig davon, wer sein Kreditgeber ist, die Hausbank, ein fremdes Kreditinstitut oder ein ausländischer Finanzinvestor. Denn einem Kreditgeber ist es nicht erlaubt, einem Kreditnehmer grundlos den Kredit zu kündigen. Der bereits bestehende Schutz kann jedoch noch weiter verbessert werden, ohne ein Sonderkündigungsrecht einzuführen. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz haben eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die u.a. den Schuldnerschutz gegenüber Erwerbern von Grundschulden stärken, die Kündigung von Immobiliardarlehensverträgen erschweren und zu einer besseren Information des Kreditnehmers führen, indem bspw. Kreditnehmer unverzüglich über einen evtl. Verkauf ihres Kredits unterrichtet werden.
Finanzplatz Deutschland sichern
Die Einführung einer Sonderkündigungsmöglichkeit könnte zudem weit reichende Folgen für den Finanzplatz Deutschland nach sich ziehen: Im Falle einer Fusion von Kreditinstituten wechselt der bisherige Darlehensgeber. Hier könnte Sonderkündigungsrecht greifen. Damit bestünde die Gefahr, dass die Institute weite Teile ihres Kreditgeschäftes verlieren, erst recht, wenn Darlehensnehmer ihr Kündigungsrecht nutzen, um eine günstigere Finanzierung zu erlangen.
Quelle: BMF - Meldung vom 10.06.08