Zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 04.07.2008 ausführlich Stellung genommen. Neben konkretisierenden Regelungen, die insbesondere die Vereinfachung des Vergaberechts noch weiter vorantreiben sollen, regt der Bundesrat verschiedene Einzeländerungen an. So fordert er eine gesetzliche Grundlage, durch die ein bundesweites Register über "schwere Verfehlungen" von Bietern eingerichtet werden kann.
Zudem schlägt er flexiblere Vorschriften für die Länder - beispielsweise bei der Besetzung der Vergabekammern - und Regelungen zu interkommunalen Kooperationen vor. Die vorgesehene Abschaffung der (fakultativen) Einrichtung von Vergabeprüfstellen in den Ländern lehnt der Bundesrat ab.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will das Vergaberecht mittelstandgerecht modernisieren und europäische Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Es soll transparenter gestaltet, vereinfacht und von überflüssigen Vorschriften befreit werden. Die Bundesregierung erhofft sich davon auch einen Abbau von Investitionshemmnissen.
Weitere Informationen im Internet:
- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts vom 23.05.2008, BR-Drucks. 349/08
- Empfehlungen der Ausschüsse vom 20.06.2008, BR-Drucks. 349/1/08
- Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen auf Stellungnahme des Bundesrates vom 01.07.2008, BR-Drucks. 349/2/08
Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 04.07.08