Der Bundesrat hat ein Gesetz gebilligt, das die Selbstverwaltung der Rechtsanwälte stärkt und damit zu weiterem Bürokratieabbau beitragen soll.
Das Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesrates zurück, die dieser im Jahr 2005 beim Deutschen Bundestag eingebracht hatte. Auf Anregung aus den Ländern sind künftig die Rechtsanwaltskammern originär für alle im Zusammenhang mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, ihrer Rücknahme und ihrem Widerruf stehenden Aufgaben und Befugnisse einschließlich der Vereidigung neuer Anwälte zuständig.
Ein öffentlich zugängliches elektronisches Register bei den jeweiligen Rechtsanwaltskammern ersetzt die bisher bei den Gerichten geführten Anwaltslisten. Die Bundesrechtsanwaltskammer führt ein Gesamtverzeichnis sämtlicher in Deutschland zugelassener Anwälte. Die Lokalisation der Anwälte bei einem bestimmten Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird ebenso aufgegeben wie das Zweigstellenverbot. Auch die bisherige fünfjährige Wartezeit zur Zulassung beim Oberlandesgericht und die Singularzulassung beim Bundesgerichtshof werden gestrichen. Für die Anwaltsgerichtsbarkeit sind Vereinfachungen vorgesehen.Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 22.02.07