Kanzleimanagement, Mandanteninformation, Steuerberatung -

Private Altersvorsorge: Riester-Rente erfolgreiches Modell

Riestern lohnt sich - gerade für Geringverdiener!

Die Riester-Rente funktioniert und ist ein Modell, das sich für alle lohnt. Gerade Geringverdiener profitieren von ihr. Die drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland - gesetzliche Rentenversicherung, private Altersvorsorge, betriebliche Altersversorgung - bilden ein tragfähiges Konzept für mehr finanzielle Sicherheit im Alter.

Mit der Riester-Rente hilft der Staat Erwerbstätigen, eine private Altersvorsorge aufzubauen. Zu den eigenen Einzahlungen in das gewählte Vorsorgeprodukt, von der privaten Rentenversicherung über den Banksparplan bis zum Fondssparplan, schießt der Staat Geld hinzu.

Über den Weg der Riester-Rente können sich Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente ein zweites Standbein für die Zeit nach dem Beruf aufbauen. Damit bleiben auch Geringverdiener als Rentner unabhängiger von staatlichen Sozialleistungen.
  • Die Riester-Rente bietet ihnen Förderquoten von bis zu 90 Prozent.

  • Bereits mit 5 Euro pro Monat kann eine zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut werden - das leistet kein anderes Produkt und ermöglicht vielen Menschen erst, mit einer eigenen Altersvorsorge zu beginnen.

  • Die Behauptung ist falsch, dass nach 32 Beitragsjahren kein Nutzen erzielt werden könne.

Nimmt man die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Riester-Rente gemeinsam in den Blick, so liegt das Alterseinkommen schon nach 20 Jahren über dem durchschnittlichen Grundsicherungsbedarf.

Die Riester-Rente ist nicht verpflichtend sondern ein Angebot des Staates. Die Bürgerinnen und Bürger können auch auf andere Art und Weise vorsorgen (z.B. durch eine betriebliche Altersversorgung oder andere private Anlageformen).

Die bedarfabhängige Grundsicherung, die 2003 eingeführt wurde, greift darüber hinaus als ein wirksames Instrument zur Armutsvermeidung. Ihr Ziel ist es den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Sie greift erst dann ein, wenn der Einzelne seinen Lebensunterhalt durch eigene Leistung nicht sicherstellen kann.

In diesem Zusammenhang werden grundsätzlich alle Leistungen die der Berechtigte bezieht gleich behandelt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes beziehen nur rund zwei Prozent der über 65-jährigen Leistungen der Grundsicherung im Alter. Der durchschnittliche Grundsicherungsbedarf der über 65-jährigen beträgt 627 EUR.

Mit der Behauptung, eine Riester-Rente lohne sich nicht, weil im Alter eventuell Anspruch auf eine Grundsicherungsleistung bestehe, kommt eine höchst bedenkliche Grundhaltung zum Ausdruck, die der staatlichen Fürsorgeleistung Vorrang vor der Eigenverantwortung des Einzelnen für seinen Lebensunterhalt einräumt. Dahinter steht ein ordnungspolitisches Fehlverständnis.

Entgegen dem Subsidiaritätsprinzip wird/würde mit diesem - ob nun unterstellten, bloß behaupteten oder gar nahegelegten - Kalkül die zu leistende Eigenvorsorge für die Alterssicherung negiert und die Konsequenzen künftigen Steuerzahlern zumutet.

Verantwortung für den eigenen Lebensabend

Fast zehn Millionen Menschen haben seit Einführung die Riester-Rente als Form der Altersvorsorge gewählt und damit Verantwortung für ihre Rente übernommen.

Und die Förderung wird dieses Jahr noch attraktiver. So wurde die Grundzulage von 114 Euro auf 154 Euro und die Kinderzulage 138 Euro auf 185 Euro erhöht. Zusätzlich sind die Riester-Beiträge von der Einkommensteuer befreit. Für Kinder, die in 2008 oder später geboren werden, wird die Zulage auf 300 Euro pro Jahr erhöht.

Mit der Riester-Rente ermöglicht der Staat es seinen Bürgerinnen und Bürgern, selbstbestimmt zu handeln und Verantwortung zu übernehmen. Diese aktivierende Funktion ist wichtig - denn die Zeiten, in denen sich Deutschland einen konsumptiven, auf Alimentationen ausgerichteten Sozialstaat leisten konnte, sind vorbei.

Da der Anteil der älteren Menschen in der Bevölkerung immer größer wird, wird die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung, in der berufstätige Beitragszahler die Renten der älteren Generation "bezahlen", langfristig sinken, wenn die Beitragssätze nicht explodieren sollen.

Der staatlichen Fürsorge Vorrang vor der Eigenverantwortung des Einzelnen einzuräumen bedeutet, die finanziellen Konsequenzen den Steuerzahlern und kommenden Generationen aufzubürden.

Quelle: Bundesfinanzministerium - Pressemitteilung vom 14.01.08