Steuerberatung -

§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Bemessungsgrundlage zur Versteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe bei der nichtunternehmerischen Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes vor dem 1. Juli 2004

Das BMF-Schreiben nimmt zur Anwendung des BFH-Urteils V R 56/04 vom 19.04.2007 Stellung.

 

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§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Bemessungsgrundlage zur Versteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe bei der nichtunternehmerischen Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes vor dem 1. Juli 2004

Quelle: BMF - Schreiben vom 10.08.07