Bemessungsgrundlage zur Versteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe bei der nichtunternehmerischen Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes vor dem 1. Juli 2004
Das BMF-Schreiben nimmt zur Anwendung des BFH-Urteils V R 56/04 vom 19.04.2007 Stellung.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Quelle: BMF - Schreiben vom 10.08.07