Steuerberatung -

§ 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemeinschaftlicher Auftragserteilung durch mehrere Personen

Das BMF-Schreiben nimmt zu den aus dem EuGH-Urteil C-25/03 vom 21.04.2005 und dem BFH-Urteil V R 40/01 vom 06.10.2005 zu ziehenden umsatzsteuerrechtlichen Folgen Stellung.

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§ 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemeinschaftlicher Auftragserteilung durch mehrere Personen

Quelle: BMF - Schreiben vom 01.12.06