Steuerberatung -

§ 15 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Vorsteuerabzug aus Aufwendungen, die mit der Ausgabe von gesellschaftsrechtlichen Anteilen gegen Bareinlage oder gegen Sacheinlage zusammenhängen

Das BMF-Schreiben nimmt zu den Fragen des Vorsteuerabzugs aus Aufwendungen, die mit der Ausgabe gesellschaftsrechtlicher Anteile gegen Bareinlage oder gegen Sacheinlage im Zusammenhang stehen, Stellung.

BMF-Schreiben - § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug aus Aufwendungen, die mit der Ausgabe von gesellschaftsrechtlichen Anteilen gegen Bareinlage oder gegen Sacheinlage zusammenhängen

Quelle: BMF - Schreiben vom 04.10.06