Berichtigung des Vorsteuerabzugs für Gegenstände, die als Bestandteil in einen anderen Gegenstand eingegangen sind, und für sonstige Leistungen
Durch Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a bzw. Buchstabe b des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft vom 22.08.2006, BGBl. I S. 1970, sind § 15a Abs. 3 und 4 UStG geändert worden. Das BMF-Schreiben nimmt zu den am 01.01.2007 in Kraft getretenen Änderungen Stellung.
Lesen Sie hierzu:
§ 15a Abs. 3 und 4 Umsatzsteuergesetz (UStG)
Quelle: BMF - Schreiben vom 12.04.07