Steuerberatung -

Ab Januar 2007 löst das Elterngeld das Erziehungsgeld ab

Für Kinder, die ab Januar 2007 geboren werden, wird das neue Elterngeld gezahlt. Die bisherige Erziehungsgeld-Regelung gilt nur noch für Kinder, die bis zum 31.12.2006 zur Welt kommen.

Der Elternteil, der seine Berufstätigkeit aufgibt, erhält ein Elterngeld in Höhe von 67 % des Nettolohns. Maßgebend ist das Einkommen der letzten zwölf Monate, bei Selbständigen der Gewinn nach Steuer. Maximal wird ein Elterngeld von 1.800 € monatlich gezahlt. Wer vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet hat, erhält den Sockelbetrag von 300 € monatlich. Das Elterngeld wird grundsätzlich zwölf Monate lang gezahlt. Macht auch der andere Elternteil eine Babypause, verlängert sich der Zeitraum um zwei auf insgesamt 14 Monate. Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber - anders als das Erziehungsgeld - dem Progressionsvorbehalt. Unter www.bmfsfj.de soll es ab Mitte November einen Elterngeld-Rechner geben.

Ansprechpartner für die Beantragung und weitere Fragen zum Elterngeld sind die Erziehungsgeldstellen der Gemeindeverwaltungen. Dort erhält man auch nähere Auskünfte zu den Sonderfällen Geringverdiener, Mehrlingsgeburten und zum sog. Geschwisterbonus bei mehreren Kindern unter drei bzw. sechs Jahren.

Quelle: Bundesrat - BR-Drucks vom 03.11.06