Steuerberatung -

Abgrenzung zwischen nicht steuerbarem Zuschuss und Entgelt

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit seinem Schreiben (IV A 5 - S 7200 - 59/06) vom 15.08.2006 zur Abgrenzung von nicht steuerbarem Zuschuss und Entgelt bei Zuwendungen aus öffentlichen Kassen zur Projektförderung sowie zur institutionellen Förderung Stellung genommen.

Demnach sind Zuwendungen aus öffentlichen Kassen, die ausschließlich auf Grund des Haushaltsrechts und den dazu erlassenen Allgemeinen Nebenbestimmungen vergeben werden grundsätzlich echte Zuschüsse. Jedoch werden in dem Schreiben eine Reihe von Nebenbestimmungen genannt, die dazu führen, dass die gewährten Zuschüsse nicht mehr als echte Zuschüsse und damit folglich als umsatzsteuerpflichtige Entgelte zu beurteilen sind.

Lesen Sie hierzu: Umsatzsteuer; Abgrenzung zwischen nicht steuerbarem Zuschuss und Entgelt

Quelle: BMF - Schreiben vom 15.08.06