Steuerberatung -

Abzug von Kinderbetreuungskosten

Mit einem umfangreichen Einführungsschreiben hat die Verwaltung zu der bereits ab 2006 geltenden Neuregelung zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten Stellung genommen.

Dabei werden folgende Punkte angesprochen:

  1. Allgemeine Voraussetzungen:
    Begünstigte Dienstleistungen
    Berücksichtigungsfähige Aufwendungen
    Haushaltszugehörigkeit des Kindes
    Abzugsberechtigter Personenkreis
    Ansatz des Höchstbetrags
    Erforderliche Nachweise
  2. Besondere Voraussetzungen:
    Begünstigte Erwerbstätigkeiten (§ 4f EStG)
    Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 oder 8 EStG
  3. Ausschluss eines weiteren Abzugs und Übergangsregelung

Verwaltungsanweisung im Volltext

Quelle: BMF - Schreiben vom 19.01.07