Mit einem umfangreichen Einführungsschreiben hat die Verwaltung zu der bereits ab 2006 geltenden Neuregelung zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten Stellung genommen.
Dabei werden folgende Punkte angesprochen:
- Allgemeine Voraussetzungen:
Begünstigte Dienstleistungen
Berücksichtigungsfähige Aufwendungen
Haushaltszugehörigkeit des Kindes
Abzugsberechtigter Personenkreis
Ansatz des Höchstbetrags
Erforderliche Nachweise - Besondere Voraussetzungen:
Begünstigte Erwerbstätigkeiten (§ 4f EStG)
Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 oder 8 EStG - Ausschluss eines weiteren Abzugs und Übergangsregelung
Verwaltungsanweisung im Volltext
Quelle: BMF - Schreiben vom 19.01.07