Steuerberatung zukunftsfähig machen
Schreibtisch mit Taschenrechner, Brille, Papieren„Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, das Berufsrecht der steuerberatenden Berufe zu liberalisieren“, betonte Nicolette Kressl, Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, heute im Bundestag. Der im vergangenen September vom Bundeskabinett erstmals beschlossene Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes liegt dem Bundestag heute zur Entscheidung vor.
Mehr Möglichkeiten nicht nur für Steuerberater
Nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) ist bisher einem Steuerberater die Arbeitnehmertätigkeit in einem Industrieunternehmen oder einem Berufsverband nicht gestattet. Die Zulassung des so genannten Syndikus-Steuerberaters ist daher ein wichtiges Element des Gesetzesentwurfs – von dem auch Unternehmen profitieren, die so leichter Fachpersonal für ihre Steuerfragen heranziehen können.
Steuerberater sollen zudem auch die Möglichkeit erhalten, sich künftig in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusammenzuschließen und Kooperationen mit partnerschaftsfähigen Berufen einzugehen. Auch die Bildung von Bürogemeinschaften mit Lohnsteuerhilfevereinen soll mit dem neuen Gesetz möglich sein.
Die Arbeit der Lohnsteuerhilfevereine wird durch die im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen für die Zukunft gesichert.
Zwar ist im Entwurf vorgesehen, dass Buchhalter, Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte keine Befugniserweiterung erfahren, dennoch ist angestrebt durch Neufassung ihrer Werbebefugnisse vor allem standardisierten Abmahnungen den Boden zu entziehen.
Quelle: BMF - Meldung vom 24.01.08