Steuerberatung -

Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

Hierzu äußert sich das Bundesministerium der Finanzen in einem Schreiben vom 02.07.2008 (IV C 1 - S 2056/0).

Weitere Informationen finden Sie unter:

 

 

 

 

Quelle: BMF - Schreiben vom 02.07.08