Aktienanleihen bringen über hohe Zinskupons Schwung ins Rentendepot. Durch die Abgeltungsteuer fallen die Erträge noch üppiger aus.
Rententitel gewinnen unter dem steuerlichen Systemwechsel 2009 und Aktienanleihen ganz besonders. Die teilweise zweistelligen Zinsen werden nur noch pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt, was vielen Sparern eine bessere Nachsteuerrendite fürs Rentendepot bringt.
Als weiterer positiver Aspekt kommt hinzu, dass die Zinsüberweisungen nicht mehr das übrige Einkommen belasten, für Mieten oder Lohn also ebenfalls eine geringere Progression möglich ist. Den günstigen Systemwechsel setzen die Emittenten von Aktienanleihen bereits fleißig ein und planen Laufzeiten über die Silvesternacht 2008 hinaus.Kaum war die Abgeltungsteuer endgültig beschlossen, schon boten eine Reihe von heimischen Bankhäusern Hochzinstitel mit Fälligkeit Januar 2009 oder später an. Auch ein Schweizer Institut kommt erstmals mit Angeboten an den deutschen Markt. Neben der Laufzeitverschiebung über 2008 hinaus gibt es als weiteren Vorzug, dass die teilweise zweistelligen überlangen Kupons für rund anderthalb Jahre auf einen Schlag erst dann anfallen und nur ein Viertel und nicht bis zu 45 Prozent Abgaben auslösen.
Besitzer von Aktienanleihen gehen generell von seitwärts tendierenden oder nur mäßig steigenden Börsenkursen aus. Der über dem Marktniveau liegende Zinssatz im Eurobereich bei guter Bonität ist bis zur Fälligkeit garantiert, nicht aber die Rendite. Der Emittent zahlt nämlich bei Fälligkeit nicht immer den Nennwert zurück, sondern darf alternativ eine vorher festlegte Anzahl von Aktien liefern. Der Basispreis ist bei Emission bekannt und beziffert die Kursuntergrenze, ab der es Aktien statt dem Nominalwert der Anleihe gibt. Verkaufen Anleger während der Laufzeit, erhalten sie ihren Ertrag taggenau wie bei Festverzinslichen über die Stückzinsen, Aktien werden dann nicht geliefert.
Käufer von Aktienanleihen gehen das Risiko ein, ihr eingesetztes Geld mittels Aktien zurückgezahlt zu bekommen. Für dieses Risiko zahlt die Bank eine Prämie in Form von deutlich über dem Marktniveau liegenden Kupons. Die Zinshöhe hängt im Wesentlichen von der erwarteten Kursschwankung des zu Grunde liegenden Wertpapiers ab. Dabei kommt bei den Aktienanleihen im Vergleich zu normalen Festverzinslichen noch ein zweiter Aspekt hinzu. Sie gelten als Finanzinnovationen nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG. Effekt dieser Einstufung ist, dass Kursverluste derzeit neben Zinsen oder Dividenden auch mit anderen Einkünften wie Lohn oder Miete verrechnet werden können. Da bei den Derivaten in der Regel keine oder nur geringe Kursgewinne anfallen, wirkt sich diese steuerliche Einordnung positiv aus.
Da Finanzinnovationen ohne Übergangsregel in die Abgeltungsteuer rutschen, wirkt sich das nach Silvester 2008 realisierte Minus bei vorzeitigem Verkauf oder Fälligkeit schon bei der Depotbank als Verlustposten aus. Insoweit werden dann auf positive Kapitalerträge keine Steuern abgezogen. Dies kann der Sparer terminieren:
- Ist Ende 2008 absehbar, dass in ein paar Wochen im Wert gefallene Aktien ins Depot geliefert werden, können die Hochzinsanleihen noch schnell unter dem derzeitigen System abgestoßen werden. Dann wirkt der Verlust in Höhe der individuellen Progression, die Zinsen allerdings auch.
- Wartet er hingegen den Jahreswechsel ab und gibt es die zugrunde liegenden Aktien ins Depot, liegen in der Differenz zwischen Aktienkurs und ehemaligem Anleihekaufpreis negative Einnahmen vor. Die drücken dann die Zinseinnahmen, beides unter der Abgeltungsteuer.
Quelle: Axer - Beitrag vom 05.11.07