Die Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG erbringen, ist neu bekanntgemacht worden.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass es für die Frage des Vorliegens von Beiträgen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG nicht darauf ankommt, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.
Verwaltungsanweisung im Volltext
Quelle: BMF - Schreiben vom 07.02.07