Wird für das Kalenderjahr 2006 und das Wirtschaftsjahr 2005/2006 eine erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 06.05.2003 beantragt, ist dem Antrag auf InvZul zusätzlich eine KMU-Erklärung (Vordruck IZ KMU (05)) beizufügen.
Anlage zum Antrag auf Investitionszulage nach § 2 Investitionszulagengesetz 2005 für Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes oder der produktionsnahen Dienstleistungen - KMU – Erklärung
Quelle: BMF - Meldung vom 02.01.07