BMF-Schreiben über die aktuellen Änderungen
Das BMF weist unter dem 11.12.2007 auf die aktuellen Änderungen zum Anwendungserlass zur Abgabenordnung hin.
Insbesondere zu den Regelungen der verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO wird in dem Anwendungserlass ausführlich Stellung genommen, so z.B. zu den Themenkreisen:- Antragsteller
- Zuständigkeit für die Erteilung der verbindlichen Auskünfte
- Zuständigkeit des Bundeszentralamtes für Steuern nach § 89 Abs. 2 Satz 3 AO
- Zuständigkeit eines Finanzamts nach § 89 Abs. 2 Satz 2 AO
- Form, Inhalt und Voraussetzung des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
- Erteilung einer verbindlichen Auskunft
- Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft
- Rechtsbehelfsmöglichkeiten
- Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
- Gebührenpflicht
- Gegenstandswert
- Zeitgebühr
- Gebührenfestsetzung
- Ermäßigung der Gebühr
- Anwendung der STAuskV
BMF-Schreiben vom 11.12.2007, IV A 4 – S 0062/07/0003
Quelle: BMF - Schreiben vom 18.12.07