Steuerberatung -

Anwendungserlass zur Abgabenordnung

BMF-Schreiben über die aktuellen Änderungen

Das BMF weist unter dem 11.12.2007 auf die aktuellen Änderungen zum Anwendungserlass zur Abgabenordnung hin.

Insbesondere zu den Regelungen der verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO wird in dem Anwendungserlass ausführlich Stellung genommen, so z.B. zu den Themenkreisen:
  • Antragsteller
  • Zuständigkeit für die Erteilung der verbindlichen Auskünfte
    1. Zuständigkeit des Bundeszentralamtes für Steuern nach § 89 Abs. 2 Satz 3 AO
    1. Zuständigkeit eines Finanzamts nach § 89 Abs. 2 Satz 2 AO
  • Form, Inhalt und Voraussetzung des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
  • Erteilung einer verbindlichen Auskunft
  • Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft
  • Rechtsbehelfsmöglichkeiten
  • Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
    1. Gebührenpflicht
    1. Gegenstandswert
    1. Zeitgebühr
    1. Gebührenfestsetzung
    1. Ermäßigung der Gebühr
  • Anwendung der STAuskV


BMF-Schreiben vom 11.12.2007, IV A 4 – S 0062/07/0003

Quelle: BMF - Schreiben vom 18.12.07