In einem umfangreichen Schreiben hat das BMF zu den Problemkreisen des häuslichen Arbeitszimmers im Hinblick auf die ab 2007 geltende Rechtslage Stellung genommen.
Es stellt anhand von Beispielen den Begriff des Arbeitszimmers klar und weist auch auf den Unterschied zum nunmehr interessanten außerhäuslichen Arbeitszimmer hin. Dessen Kosten sind weiterhin und in voller Höhe absetzbar.
Welche Kriterien vorliegen müssen, damit das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung bildet, wird mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BFH ausführlich erläutert. Außerdem wird die Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige Personen sowie die Änderung der Nutzungsverhältnisse innerhalb eines Wirtschafts- oder Kalenderjahres behandelt.
Hinweis: Zur Vermietung eines Büroraums an den Arbeitgeber vgl. das weiterhin gültige BMF-Schreiben vom 13.12.2005 (BStBl I 2006 S. 4).
Verwaltungsanweisung im Volltext
Quelle: BMF - Schreiben vom 03.04.07