Das BMF hat mit Schreiben vom 20.12.2005 (BStBl I 2006, 6) die Finanzbehörden gebeten, im sachlichen Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG die Ausübung von Bezugsrechten bei Kapitalerhöhung gegen Einlage bei einer Kapitalgesellschaft als Veräußerung der Bezugsrechte anzusehen.
Die OFD Rheinland weist nunmehr darauf hin, dass abweichend hiervon die Ausübung von Bezugsrechten in den Fällen des § 17 EStG, § 21 UmwStG und bei Anteilen im Betriebsvermögen ...
aufgrund der gebotenen Auslegung der betroffenen Vorschriften keine Veräußerung darstellt.
Vorsicht: Die Veräußerung des Bezugsrechts bewirke jedoch - so die OFD Rheinland - nach allgemeinen Grundsätzen eine Gewinnrealisierung.
Verwaltungsanweisung im Volltext
Quelle: OFD Rheinland - Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 11/2007 vom 15.01.07