Steuerberatung -

Auswirkungen eines Gebäudeabbruchs auf die Einkünfteerzielungsabsicht

Soll ein Grundstück weiterhin vermietet werden, hat der Abbruch eines Gebäudes keine Auswirkung auf die Einkünfteerzielungsabsicht.

Der BFH hält es zwar für richtig, dass mit dem Gebäudeabriss zum Ausdruck gebracht wird, das Grundstück künftig nicht mehr mit der vorhandenen Bebauung vermieten zu wollen. Darauf komme es allerdings nicht an, weil Gegenstand der Vermietung das Grundstück sei. Soll dies mit einer neuen Bebauung nach wie vor vermietet werden, und lässt sich dies anhand objektiver Umstände feststellen, besteht die Einkünfteerzielungsabsicht fort.

Hinweis
Wird ein vermietetes Gebäude abgerissen, das nicht in Abbruchabsicht erworben wurde und soll die Vermietung anschließend mit einem neu zu errichtenden Gebäude fortgeführt werden, sind die Abbruchkosten und der Restwert des abgebrochenen Gebäudes im Jahr des Abbruchs als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (entsprechende Anwendung des H 6.4. "Abbruchkosten" EStH).

Quelle: BFH - Urteil vom 19.12.07