Steuerberatung -

Banken übernehmen künftig die Last mit der Quellensteuer

 

Bei Auslandsdividenden erfolgt die Quellensteuerverrechnung künftig sofort bei Auszahlung. Aktionäre müssen sie sich nicht mehr beim Finanzamt zurück holen.

Bei Dividenden von jenseits der Grenze wird unabhängig von Freistellungsaufträgen eine Quellensteuer einbehalten. Das müssen Anleger gerade wieder in der aktuellen Dividendensaison erfahren. Diese Renditeminderung lässt sich derzeit nur mühselig über die Anlage AUS in der späteren Steuererklärung korrigieren.

Ab 2009 übernehmen die heimischen Depotbanken diese Arbeit sofort bei Auszahlung. Sie verrechnen die Auslandsabgabe, nur auf die Differenz wird die Abgeltungsteuer berechnet. Da über DBA und § 34c EStG grundsätzlich Quellensteuer von 15 Prozent verrechenbar ist, hält das Kreditinstitut auf Dividenden etwa aus den USA, Kanada, Schweden, Norwegen, Japan, Niederlande oder Finnland nur noch 10 Prozent Steuer ein, mit abgeltender Wirkung. Die gleiche vereinfachende Regel gilt auch für Aktienfonds, die verrechnen sofort auf Fondsebene.

Dank der Abgeltungsteuer und dem neuen § 32d EStG entfällt der grenzüberschreitende Formalismus bald ganz. Derzeit müssen Aktionäre noch über die Anlage AUS ihrer Steuererklärung für jedes Land und jeden Fonds separat entscheiden, ob sie die Quellensteuer lieber in begrenztem Umfang voll von der eigenen Steuerlast (§ 34c Abs. 1 EStG) oder zur Hälfte wie Werbungskosten (Abs. 2) abgezogen haben möchten. Die Wahl der besseren Alternative ist oft nur mit mathematischen und steuerlichen Kenntnissen möglich. Ab 2009 wirkt sich die Auslandsabgabe dann mühelos in voller Höhe aus. Dies tröstet ein wenig die über den wegfall von Halbeinkünfteverfahren und Spekulationsfrist besonders von der Abgeltungsteuer benachteiligten Aktionäre.

Leider hält sich nicht jedes Land an den Quellensteuersatz von 15 Prozent. Die Schweiz verlangt 35, Italien 27 und Österreich, Frankreich 25 sowie Spanien 18 Prozent. Diese Differenz wird in Deutschland aktuell und auch 2009 nicht mindernd berücksichtigt. Anleger können sich den Aufschlag jedoch nahezu weltweit zurück-holen, mit umfangreichem Papierkram und bei exotischen Ländern kaum machbar.

Benötigt wird im ersten Schritt eine Bescheinigung des Wohnsitzfinanzamts. Diese wird dann mit dem Antragsformular des jeweiligen Landes an die dortige Finanzbehörde gesendet. Fast alle Banken nehmen ihren Kunden diese lästige Laufarbeit ab, zumindest bei den üblichen Anlagestaaten. Die anfallende Gebühr von rund 10 € pro Antragshilfe bleibt auch 2009, sofern sich Anleger nicht Aktien aus Ländern mit einem Quellensteuersatz von 15 Prozent aussuchen. Oder sie greifen in Großbri-tannien, Australien, Irland und Südafrika zu. Hier fließen die Dividenden gleich brutto über die Grenze.

Steuerlicher Hintergrund: Quellensteuer

 

Quelle: Axer - Beitrag vom 03.07.07