Legal Unbundling
Im Rahmen der gesetzlich angeordneten Entflechtung von Energieversorgungsunternehmen ("Legal Unbundling") werden bei Anwendung des sog. Verpachtungsmodells die Baukostenzuschüsse vom Pächter (Netzbetreiber) an den Verpächter weitergeleitet.
Ertragsteuerlich hat der Pächter in Höhe der erhaltenen Baukostenzuschüsse einen passiven RAP zu bilden und diesen ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren Gewinn erhöhend aufzulösen. Der Verpächter hat für den an ihn weitergeleiteten Baukostenzuschuss einen passiven RAP mit einem Auflösungszeitraum von 20 Jahren zu bilden. Beim Pächter sind die an den Verpächter weitergeleiteten Baukostenzuschüsse über einen Auflösungszeitraum von ebenfalls 20 Jahren aktiv abzugrenzen, da sie vom wirtschaftlichen Gehalt her eine entsprechende Pachtvorauszahlung darstellen.OFD Münster Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 001/2008 vom 08.01.2008
Quelle: OFD Münster - Info vom 12.03.08