Rürup-Versicherung
Gemäß Rz. 11 des BMF-Schreibens vom 24.02.2005 ist die ergänzende Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit, der verminderten Erwerbsfähigkeit und von Hinterbliebenen nur dann unschädlich, wenn mehr als 50 % der Beiträge auf die eigene Altersversorgung des Steuerpflichtigen entfallen.
In der Praxis sind in diesem Zusammenhang Vertragsgestaltungen aufgetaucht, die im Bereich der OFD Rheinland zur Verunsicherung geführt haben.
Die OFD nimmt daher anhand von Beispielen zu den aufgeworfenen Problemkreisen ausführlich Stellung.
Verwaltungsanweisung im Volltext
Quelle: OFD Rheinland - Kurzinformation Einkommensteuer vom 06.09.07