Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für das Kalenderjahr 2008
Das BMF-Schreiben regelt die Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber und gibt die Muster des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2008 und der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2008 bekannt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Besondere Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2008
Quelle: BMF - Schreiben vom 30.08.07