Steuerberatung -

Berichtigung des Vorsteuerabzugs für Gegenstände, die in einen anderen Gegenstand eingegangen sind

Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse, so ist nach § 15a UStG eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorzunehmen.

Soweit im Rahmen einer Maßnahme in ein Wirtschaftsguts mehrere Gegenstände eingehen oder an einem Wirtschaftsgut mehrere Leistungen ausgeführt werden, sind diese zu einem Berichtigungsobjekt zusammenzufassen.

Dies bedeutet, dass sämtliche im zeitlichen Zusammenhang bezogene Leistungen, die ein Wirtschaftsgut betreffen und deren Bezug nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten dem Erhalt oder der Verbesserung des Wirtschaftsguts dienen, zu einem Berichtigungsobjekt zusammenzufassen sind. Für die Zusammenfassung zu einem Berichtigungsobjekt kommen hinsichtlich der an einem Gegenstand ausgeführten sonstigen Leistungen nur solche sonstigen Leistungen in Betracht, denen über den Zeitpunkt des Leistungsbezugs hinaus eigene Werthaltigkeit innewohnt.

Das BMF hat zu den Problemkreisen, die in diesem Zusammenhang auftauchen können anhand von Beispielen Stellung genommen.

Verwaltungsanweisung im Volltext

Quelle: BMF - Schreiben vom 12.04.07