Steuerberatung -

Berufsständische Versorgungseinrichtungen

§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG

Das Bundesministerium der Finanzen klärt in seinem Schreiben vom 07.02.2007 (IV C 8 - S 2221 - 128/06) die Anwendung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG i.d.F. des AltEinkG bei Beiträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen.

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Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Quelle: BMF - Schreiben vom 07.02.07