Steuerberatung -

Beschleunigung bei Aktionärsklagen

Der Bundesrat will den Missbrauch des Aktionärsklagerechts eindämmen. Durch Verringerung des Instanzenzugs in aktienrechtlichen Streitigkeiten sollen insbesondere Beschlussmängelklagen und Spruchverfahren zur Klärung von Abfindungssummen beschleunigt werden. Dazu sieht ein beschlossener Gesetzentwurf vor, entsprechende Streitigkeiten sogleich den Oberlandesgerichten in erster Instanz zuzuweisen.

Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Minderheitenaktionäre die Wirksamkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen blockieren können. In der Praxis sei immer häufiger zu beobachten, dass so genannte Berufskläger die faktische Sperrwirkung ihrer Klagen nutzen, um börsennotierte Unternehmen zu finanziellen Zugeständnissen zu zwingen. Das Drohpotenzial ließe sich verringern, wenn gerichtliche Verfahren schneller rechtskräftig abgeschlossen werden könnten.

Problematisch sieht der Bundesrat auch die lange Dauer von Spruchverfahren, die sich mit der Angemessenheit von Abfindungsbeträgen befassen: Unternehmerische Entscheidungen würden durch die teils jahrelange Ungewissheit über das Erfordernis zusätzlicher Ausgleichsleistungen in mehrstelliger Millionenhöhe blockiert. Dies beeinträchtige die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Auch hier könne ein verkürzter Instanzenzug zur Beschleunigung beitragen.

 

 

 

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 14.03.08