Steuerberatung -

Betriebliche Altersversorgung: Steuerfreie Beiträge im Jahr 2007

Zahlen auch Sie Beiträge für einen Arbeitnehmer mit erstem Arbeitsverhältnis (keine Steuerklasse VI) an eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung?

Diese Beiträge sind bis zu 4 % in der allgemeinen Renten­versicherung steuer- und sozialversicherungs­­frei, wenn eine lebenslange Altersversorgung (Ver­sorgungsleis­tung als Rente, ggf. mit Kapitalwahlrecht) gewähr­leistet ist.

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für das Jahr 2007 beträgt 2.520 € (12 x 5.250 € = 63.000 €, davon 4 %). Gegenüber dem Vorjahreswert ergeben sich keine Änderungen, weil die Beitragsbemessungsgrenze „West“, die in diesem Bereich bundesweit maßgebend ist, unverändert geblieben ist. Das steuerfreie Volu­men erhöht sich für nach dem 31.12.2004 erteilte Versorgungszusagen um 1.800 €. Dieser zusätzliche Steuerfreibetrag ist aber bis zur Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungspflichtig.

Hinweis: Die späteren Versorgungsleistungen aus dieser betrieblichen Altersversorgung gehören zu den voll steuerpflichtigen sonstigen Einkünften, soweit sie auf steuerfreien Beiträgen beruhen.

§ 3 Nr. 63 i.V.m. § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG

Quelle: - vom 02.01.07