Steuerberatung -

Betriebliche Investitionszulage für digitale Druckvorlagen nach § 2 Investitionszulagengesetz (InvZulG)

Aufgrund der technischen Weiterentwicklung bei der Herstellung von Druckvorlagen in der Druckindustrie hielt es das Bundesministerium der Finanzen für erforderlich, zur steuerlichen und investitionszulagenrechtlichen Beurteilung der auf digitaler Basis hergestellten Druckvorlagen Stellung zu nehmen.

Lesen Sie das BMF-Schreiben im Volltext:

Betriebliche Investitionszulage für digitale Druckvorlagen nach § 2 Investitionszulagengesetz (InvZulG)

Quelle: BMF - Schreiben vom 18.04.07