Steuerberatung -

Betriebliche Investitionszulage für digitale Druckvorlagen

Das BMF hat sich zusammen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden mit dem Problem der betrieblichen Investitionszulage für digitale Druckvorlagen nach dem InvZulG beschäftigt. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Druckvorlage in der Druckindustrie den Begriff des Wirtschaftsgut nach § 2 InvZulG erfüllen, wenn sie einen eigenen Wert verkörpern.

Das ist nach Meinung des BMF der Fall, wenn

ein Erwerber eines Druckereibetriebs die Druckvorlage bei der Betriebsfortführung in gleicher Weise wie bisher mit einem eigenen Wert bei der Gesamtkaufpreisbemessung berücksichtigen würde, was bei den Druckvorlagen einer Tageszeitung zum Beispiel nicht der Fall ist.

Das BMF nimmt auch ausführlich zu den weiteren Vorraussetzungen des § 2 InvZulG, wie zum Beispiel:

  • materielles Wirtschaftsgut
  • neues Wirtschaftsgut
  • Zugehörigkeit zum Anlagevermögen
  • Erstinvestition
  • Herstellungskosten
  • Abschreibung
  • Zugehörigkeits- und Verbleibevoraussetzungen
  • geringwertige Wirtschaftsgüter.

Verwaltungsanweisung im Volltext

Quelle: BMF - Schreiben vom 18.04.07