Im vergangenen Jahr haben die 13.646 vorhandenen Betriebsprüfer bei ihren Besuchen bei Selbstständigen und Konzernen rund 213.000 Fälle abgeschlossen und dabei 16,6 Mrd. € für den Fiskus einfahren können. Das macht im Schnitt pro Prüfer 1,2 Mio. € Mehrergebnis. Nicht eingerechnet sind die Mehrsteuern von Lohn- und Umsatzsteuersonderprüfern sowie der Steuerfahnder.
Dabei ist zu notieren, dass Großbetriebe statistisch gesehen alle 4,4 Jahre mit einem Besuch rechnen müssen, Mittelständler hingegen nur alle 12,8 Jahre und Kleinstbetriebe mit 88 Jahren höchstens einmal im Leben. In den Datenbanken der Prüfer sind 8,3 Millionen Betriebe erfasst, die durch Zufallsauswahl, routinemäßig oder auf einem konkreten Anlass mit einem Besuch rechen müssen.
Den größten Batzen macht dabei wie schon in den Vorjahren die Körperschaftsteuer mit 4,8 Mrd. € aus, die von großen Konzernen bis zu kleinen GmbHs zu zahlen ist. Die Gewerbesteuer folgt mit rund 3,6 Mrd. € und dann erst die Einkommensteuer mit 3,1 Mrd. €.
Bemerkenswert: Aufgrund des Mehrergebnisses kassierte der Fiskus 2007 alleine 2,35 Mrd. € Nachzahlungszinsen.
Grundsätzlich darf das Finanzamt bei Unternehmern, Freiberuflern und Landwirten eine Betriebsprüfung (BP) ohne Angabe von Gründen durchführen. Hat ein Selbstständiger nur einen Kleinbetrieb, nebenher aber hohe Zins- oder Mieteinnahmen, darf der Prüfer trotzdem seine gesamten Verhältnisse in Bezug auf Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer sichten. Bei Mittelständlern bezieht sich die BP auf drei Jahre, was zumeist die letzten abgegebenen Steuererklärungen umfasst. Neben der Zufallsauswahl meldet sich der Finanzbeamte meist dann vor Ort an, wenn die Steuererklärung Auffälligkeiten aufweist oder Gewinne aus dem üblichen Branchenrahmen fallen. Geprüft werden auch so genannte Einkommensmillionäre. Das sind Privatpersonen mit Jahreseinkünften über 500.000 Euro, also etwa ein Geschäftsführer oder der Sparer mit üppigem Depotbestand.
Zuerst kommt eine Prüfungsanordnung schriftlich ins Haus, die Jahrgänge, Steuerarten und voraussichtlichen Beginn beinhaltet. Vorrangig soll die Arbeit der Beamten in Geschäftsräumen oder der Wohnung des Unternehmers stattfinden. Fehlt es hier an Platz, werden Belege und Buchführung im Finanzamt oder beim Steuerberater durchforstet. Zwischen Anmeldung und Erscheinen liegen meist vier Wochen, so dass sich Selbstständige innerlich auf die BP einstellen und ausreichend vorbereiten können.
Erscheint der Betriebsprüfer wie vereinbart, kalkuliert er bei den mittelständischen Betrieben mit drei bis fünf Tagen Arbeit vor Ort. Dabei interessieren ihn neben Buchhaltung und Bilanz auch private Unterlagen, etwa Depotauszüge oder Mietverträge. Hierbei geht es vor allem um an Verwandte überlassene Wohnungen, Bareinzahlungen auf private Konten und größere Überweisungsbeträge.
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Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - Beitrag vom 17.07.08