Steuerberatung -

Bewertung von mehrjährigen Baumschulkulturen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Das Bundesfinanzministerium nimmt mit dem Schreiben vom 10.08.2006 zur Bewertung von mehrjährigen Baumschulkulturen Stellung.

Demnach soll die Bewertung gemäß festgelegter Hektar-Richtsätze vorgenommen werden, die sich nach den verschiedenen Pflanzenarten unterscheiden.

Lesen sie hier das BMF-Schreiben IV C 2 - S 2163 - 3/06 und informieren Sie sich über die Regelung für die Wirtschaftsjahre 2006/2007 und 2007/2008.

Quelle: BMF - Schreiben vom 10.08.06