Steuerberatung -

Bewertungswahlrecht bei der formwechselnden Umwandlung

Die OFD Münster hatte zu der Frage Stellung zu nehmen, ob in den Fällen des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (§ 25 UmwStG) die Kapitalgesellschaft das übergehende Betriebsvermögen mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen darf (§ 25 Satz 1 i.V.m. § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG) auch in den Fällen der formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft (§ 14 i.V.m. §§ 3ff UmwStG) anzuwenden ist (siehe hierzu BFH-Urteils vom 19.10.2005 - I R 38/04).

Die OFD Münster weist darauf hin, dass nach Auffassung der Finanzverwaltung das im Gesetz vorgesehene Bewertungswahlrecht durch die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 EStG) eingeschränkt sei (vgl. Rz. 14.01 - 14.03 des BMF-Schreibens vom 28.03.1998 - BStBl I 1998, 268). An dieser Rechtsauffassung halte die Finanzverwaltung weiterhin fest.

Verwaltungsanweisung im Volltext

Quelle: OFD Münster - Kurzinformation Einkommensteuer vom 28.08.06