Anwendung des § 37 Abs. 7 KStGDas BMF-Schreiben nimmt zur Frage der Bilanzierung des Körperschaftsteuerguthabens und zur steuerlichen Behandlung von Erträgen und Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit dem Körperschaftsteuerguthaben stehen Stellung.
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Quelle: BMF - Schreiben vom 14.01.08