Steuerberatung -

BMF-Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2007

"Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn**) beziehen, können bekanntlich für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will.

Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, ..."

 

 

 

Lesen Sie das Merkblatt im Volltext:

Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2007

Quelle: BMF - Meldung vom 28.11.06