Steuerberatung -

Britische Umsatzsteuer bis Ende Juni zurückfordern!

AHK in London informiert über das Vorgehen

Deutsche Unternehmer, die 2007 im Vereinigten Königreich geschäftlich tätig waren, können bis zum 30. Juni einen Antrag auf Erstattung der gezahlten britischen Umsatzsteuer (value added tax, VAT) stellen.

Darauf macht die Auslandshandelskammer (AHK) Großbritannien aufmerksam.

 

 

 

Zurückgefordert werden kann die enthaltene britische Umsatzsteuer beispielsweise für Leistungen wie Unterbringung, Messen, Telekommunikation oder Mietwagen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Unternehmer im vergangenen Jahr keinen Wohnsitz, Firmensitz, keine Zweigniederlassung oder Ähnliches im Vereinigten Königreich hatte.

 

 

Die Erstattung für das Jahr 2007 ist bis zum 30.06.2008 formgebunden und in englischer Sprache bei der britischen Steuerbehörde HMRC zu beantragen.

Quelle: DIHK - Pressemitteilung vom 22.02.08