Steuerverwaltung kann effizienter und wirkungsvoller werden
Mit einer Bundessteuerverwaltung wäre der Steuervollzug am effizientesten. Das Bundesfinanzministerium schlägt deshalb die Übernahme der Verwaltungskompetenz für die finanziell bedeutsamen Gemeinschaftsteuern auf den Bund vor (Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuer). Ein Gutachten der Unternehmensberatungsgesellschaft Kienbaum stützt diesen Vorschlag und geht von erzielbaren Steuermehreinnahmen in Höhe von ca. 12 Mrd. Euro für Bund, Länder und Gemeinden im Falle einer Bundessteuerverwaltung aus.
Die Idee einer Steuerverwaltung auf Bundesebene ist nicht neu: Schon im Entwurf des Grundgesetzes war sie enthalten; der Vorschlag scheiterte damals am Einspruch der Alliierten Hohen Kommissare. Eine Neuregelung ist heute dringender denn je. Schon seit einigen Jahren kritisiert beispielsweise der Bundesrechnungshof Defizite im Steuervollzug. Grundsätzlich ist dieser Ländersache.Viele Defizite können über eine bessere Kooperation zwischen Bund und Ländern oder über eine zentrale Verwaltung für die Gemeinschaftsteuern, behoben werden. Das Bundesfinanzministerium hat mit seinen Vorstellungen einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung geliefert und wird das Thema in Verhandlungen mit den Ländern vorantreiben.
Vorteile einer Modernisierung
- International stärker: Der Bund muss schon jetzt auf europäischer Ebene die unterschiedlichen Interessen der Länder mit vertreten. Eine neue Struktur verschafft Deutschland eine stärkere Verhandlungsposition.
- Weniger Reibungsverluste: Die 16 unabhängigen Steuerverwaltungen können keinen einheitlichen Steuervollzug garantieren, da sie bisher unterschiedlich organisiert und ausgestattet sind. Untereinander nicht kompatible EDV-Systeme erschweren die Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Qualität und Effektivität der Verwaltung können mit der Neuregelung deutlich verbessert werden.
- Einfacheres Steuerrecht: Das Steuerrecht verkompliziert sich, da immer wieder länderspezifische Besonderheiten hingenommen werden. Dank einer besseren Kooperation des Bundes mit den Ländern und einer schlankeren Verwaltung, kann das Steuerrecht einfacher und moderner werden.
- Weniger Kosten: Hohe Personalkosten liegen derzeit bei den Ländern, viele Gremien und Diskussionsrunden, die zur Abstimmung notwendig sind, gestalten sich äußert personalintensiv. Durch eine Bundessteuerverwaltung können Effizienzgewinne – also Steuermehreinnahmen – von rund 12 Mrd. Euro erreicht werden. Auch die Länder profitieren, da der Bund künftig die Personalkosten trägt.
Weitere Modelle, die lediglich auf besserer Kooperation zwischen Bund und Ländern beruhen und bei den Länderverwaltungen ansetzen, bringen laut der Kienbaum-Studie weitere Einspareffekte. Details finden Sie in der Zusammenfassung der Studienergebnisse.
Quelle: BMF - Meldung vom 10.12.07