Steuerberatung -

Bund verlängert staatliche Gewährleistung für die Extremus Versicherungs Aktiengesellschaft

Das Bundesministerium der Finanzen hat entschieden, die Gewährleistung für den Terrorversicherer Extremus über den 31.12.2007 hinaus um zwei Jahre zu verlängern. Die Höhe der Gewährleistung von 8 Milliarden Euro bleibt unverändert.

Extremus zahlt weiterhin für die Übernahme dieser Gewährleistung ein Entgelt. Durch die Verlängerung wird sichergestellt, dass im Falle eines Terroranschlages in der Bundesrepublik Deutschland ein ausreichender Schutz der Versicherten besteht.

Die Bundesrepublik folgt damit dem Beispiel anderer bedeutender Staaten, wie z.B. den USA, Frankreich, Spanien und Großbritannien, in denen ebenfalls vergleichbare Mechanismen existieren. Der Bund behält sich jedoch ausdrücklich vor, die Garantiesumme ab dem 1. Januar 2010 stufenweise zu verringern.

Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 08.11.07