Steuerberatung -

Bundeskabinett beschließt Entwurf des Flächenerwerbsänderungsgesetzes

Auflagen für Erwerb ehemals volkseigener land- und fortwirtschaftlichen Flächen in den neuen Bundesländern werden gelockert
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Flächenerwerbsänderungsgesetzes beschlossen. Dies betrifft jene ehemals volkseigenen land- und fortwirtschaftlichen Flächen in den neuen Bundesländern, die zunächst die Treuhandanstalt und heute die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH zu privatisieren hat.

Hierzu sieht das bestehende Recht den begünstigten Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und Waldflächen für einen bestimmten Personenkreis vor: Berechtigt sind zum einen Alteigentümer (deren Vermögenswerte in der Besatzungszeit 1945-1949 enteignet wurden), die nicht selbst wieder wirtschaften, zum anderen Wieder- und Neueinrichter von Betrieben.

Die Letztgenannten haben die landwirtschaftlichen Flächen langfristig von der BVVG gepachtet. An den Flächenerwerb der Pächter werden bestimmte Bedingungen geknüpft. Das neue Gesetzesvorhaben trägt neben den Vorgaben des Koalitionsvertrages 2005 (kostenlose Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes) der bisherigen Privatisierungspraxis Rechnung.

 

 

 

Da sich die mit dem Flächenerwerb verbundenen Auflagen zum Teil als zu unflexibel und streng erwiesen haben, sind verschiedene Lockerungen für die Erwerber vorgesehen: Verkürzung der geforderten Dauer der Ortsansässigkeit, die Anrechnung der während der Pachtzeit gegebenen Ortsansässigkeit, die Streichung der Auflage zum Betriebskonzept und die Schaffung eines Ablösungsrechts.

 

 

Zudem soll vor dem Hintergrund des neuen EU-Beihilferechts der Verkaufsprozess beschleunigt werden. Die Möglichkeiten des Walderwerbs werden reduziert, da die Verkäufe bis 2007 im Bereich des Bauernwalds abgeschlossen werden können und für einen anderen Bereich nur noch kleine Lose zur Verfügung stehen, die keinen besonderen Beitrag zum Aufbau leistungsfähiger Betriebe mehr leisten können.

 


Weitere Informationen finden Sie unter:
Entwurf des Flächenerwerbsänderungsgesetzes

Quelle: BMF - Meldung vom 21.11.07